Das Fundbüro der Regionalpolizei ist an das internetbasierte Fundsystem «Fundservice Schweiz» angeschlossen. Dies vereinfacht die Suche durch den elektronischen Datenabgleich.
Über folgenden Link können Sie bequem nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen. Wurde dieser noch nicht abgegeben, können Sie eine Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird.
Wenn Sie das elektronische Angebot nicht nützen möchten, können Sie verlorene Gegenstände weiterhin direkt bei der Regionalpolizei melden.
Abgegebene Gegenstände der letzten vier Wochen finden sie hier.
Haben Sie den Gegenstand in einem bewohnten Haus oder einem öffentlichen Gebäude gefunden, geben Sie den Fund dem Hausherrn, dem Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen ab. Weder Sie selbst noch die zuständige Person hat in diesem Fall ein Recht auf Finderlohn.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Gegenstände in Zügen oder auf Bahnhöfen bzw. Haltestellen finden. Diese Gegenstände geben Sie bitte beim Personal der Bahn (z.B. SBB) oder des entsprechenden Verkehrsbetriebes ab.
Die genauen gesetzlichen Regelungen können Sie im Zivilgesetzbuch ab Art. 720 nachlesen.