Das regelmässige oder dauerhafte Abstellen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund über Nacht ist gemäss Parkreglement der Gemeinden Mellingen, Fislisbach, Oberrohrdorf und Niederrohrdorf kostenpflichtig. Es wird die sogenannte Nachtparkgebühr (Laternengebühr) erhoben. Für genauere Informationen verweisen wir auf das Parkreglement der entsprechenden Gemeinde.
In Mellingen ist uneingeschränktes, kostenfreies Parkieren auf öffentlichem Grund nicht möglich. Nebst den Nachtparkgebühren existieren auch verschiedene Parkkarten. Für genauere Informationen verweisen wir auf das Parkreglement der Gemeinde Mellingen.
Finden Sie hier das entsprechende Parkierungsreglement für Ihre Gemeinde.
Als Dauerparkierer für das dauernde Abstellen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund gemäss Parkreglement Gemeinde.
Ich beantrage hiermit die An- bzw. Abmeldung als Dauerparkierer:
Das untenstehende Formular ist nur für die folgenden Gemeinden gültig (Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Fislisbach). Für die Gemeinde Mellingen müssen Sie sich zwingend am Schalter oder telefonisch bei der Regionalpolizei melden.