Feuerverbot im Kanton Aargau
Gefahrenstufe 3 – Mahnung zur Vorsicht!
Anpassung per 16.09.2026
Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird aufgehoben. Es gilt die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr)
Feuerverbot im Kanton Aargau
Verhalten im Notfall
⚠️ Wichtiger Hinweis bei Notfällen
Sollten Sie eine Rauchentwicklung oder ein Entstehungsfeuer bemerken, zögern Sie nicht und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (118) oder die Polizei (117).