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Feuerverbot im Kanton Aargau

Gefahrenstufe 3 – Mahnung zur Vorsicht!

Anpassung per 16.09.2026

Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird aufgehoben. Es gilt die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr)

Feuerverbot im Kanton Aargau

Verhalten im Notfall

⚠️ Wichtiger Hinweis bei Notfällen

Sollten Sie eine Rauchentwicklung oder ein Entstehungsfeuer bemerken, zögern Sie nicht und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (118) oder die Polizei (117).